Zum Hauptinhalt springen

DTKV-BDV 2021 05. Juni 2021 in Mannheim

Auch die Musikschulen sind von den Lockerungen "betroffen" - nur wie?

Laut einer Meldung vom 5.2.21 vom Bundesfinanzministerium treten die Überbrückungshilfen III in Kraft

 

Für die November/Dezember2020-Überbrückungshilfen gelten neue Antragsfristen. Ebenso für die sogenannte "Überbrückungshilfe II

Voraussichtlicher Termin für die kommende LDV ist der 8.5.21 in Essen

Einladung zum Arbeitskreis

„Der Einsatz von digitalen Medien in der Instrumental- und Gesangspädagogik“

der Fachgruppe pädagogische Projekte des DTKV NRW

Bund sichert Zuschüsse zur Erhaltung des Satzes

Zusammen mit dem Landesmusikrat und dem Institut für Bildungsforschung startet der DTKV eine große Online-Umfrage

Neuer Corona-Rundbrief Nr. 30 ist online abrufbar

CoronaSchVo vom 30.11.20 tritt ab 1.12.20 in Kraft

Die Überbrückungshilfen II, Novemberhilfen, können seit dem 25.11.20 beantragt werden

Stellungnahme des DTKV-NRW zu den Änderungen in der Coronaschutzverordnung für NRW vom 05.11.2020

Zitat:

§7 (1) 3. ... musikalischer Unterricht sind unter Beachtung der Regelungen

der §§ 2 bis 4a zulässig.

Die aktuelle Lage für Musikpädagog:innen ist nicht nur schwierig, zudem wird die CoronaSchVo in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgelegt

Was bededeutet sie für die Mitglieder des DTKV?

Mitglied werden

Archivfilter

 

DTKV-Landesverband
Nordrhein-Westfalen