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Aufruf zur Aktion in Köln: WIR BLEIBEN STUMM

Dienstag, 16.06.2020: Presse-Ankündigung und Aktion der Vereinigung Alte Musik-NRW und dem Deutschen Tonkünstlerverband NRW in Verbindung mit der Aktion STUMME KÜNSTLER Dresden


WIR BLEIBEN STUMM

Am Tag der Musik, der „Fête de la Musique“

• Künstlerinnen und Künstler versammeln sich auf dem Alter Markt
• die Kunst- und Kulturszene war und ist von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders heftig betroffen
• Kunst und Kultur braucht eine echte Unterstützung


Sehr geehrte Damen und Herrn,
im Namen der Vereinigung Alte Musik - VAM und dem Deutschen Tonkünstlerverband NRW möchte ich Sie auf folgende Aktion mit der Bitte um Berichterstattung und Ankündigung aufmerksam machen und laden Sie herzlich ein zu einem Presse- und Fototermin:


Am Sonntag, dem 21. Juni 2020 um 16 Uhr auf dem Alter Markt –
WIR BLEIBEN STUMM
am Tag der Musik, der in diesem Jahr unter dem Motto steht „Musik machen – Haltung zeigen“.


Mit unserem Aufruf folgen wir dem Vorbild der STUMMEN KÜNSTLER aus Dresden und Ihren AKTIONEN FÜR FREIE KÜNSTLER UND DIE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT.
Darüber hinaus unterstützen wir auf diese Weise noch einmal die
Petition „Corona-Hilfen-Nachbessern“
Die Bundesregierung hat wiederholt betont, wie wichtig die Kultur ist („demokratierelevant“). Erfreulicherweise hat die Politik erkannt, dass die Kunst- und Kulturszene von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders heftig betroffen ist und hat für die Unterstützung dieses Bereichs eine Milliarde Euro bereitgestellt. Dieser geplante Kultur-Infrastrukturfonds ist ein dringend notwendiger Schritt, um die Strukturen innerhalb des Kulturbereichs abzusichern und sie durch die Krise zu bringen.
Allerdings muss eine echte Unterstützung von Kunst und Kultur in Kombination mit individuellen Hilfen für freiberufliche Künstler*innen und Kulturschaffende gewährleistet werden, damit die Strukturförderung nicht ins Leere läuft.
Übereinstimmende Berichte aller einschlägigen Berufs- und Branchenverbände sind eindeutig: Die bestehenden Hilfsprogramme kommen oft nicht so oder dort an, wie und wo sie benötigt werden.

PRESSEMITTEILUNG
Kontakt:
Ina Stock - Vorsitzende VAM - NRW T. 0172-213 21 48, nrw@v-a-m.org
Ulrike Neukamm - Pressesprecherin VAM - Bund T. 0177-355 76 18,
pressestelle@v-a-m.org
Unter den KünstlerInnen und Akteuren der Kulturbranche herrscht große Verunsicherung. Sie unterliegen einem Arbeitsverbot, unverschuldet und zum Schutz der Gesamtbevölkerung, solange öffentliche Veranstaltungen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sind. Diese Einnahmeausfälle müssen ausgeglichen werden. Unter geltenden Hygienevorschriften ist wirtschaftliches Arbeiten nicht möglich und die Probleme der Branche werden noch lange anhalten. Sie werfen bereits bis weit ins Jahr 2021 ihre Schatten voraus.
Es reicht nicht, weiterhin für die Lebenshaltungskosten auf den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (ALG II) hinzuweisen, deren Vereinfachung nicht ausreicht oder durch die Jobcenter nur eingeschränkt umgesetzt wird. Die Grundsicherung ist nur bedingt eine Lösung für Kulturschaffende in der Coronakrise.
Wir schließen uns der Forderung des Bundesrates an: "(...) für eine Lösung, die für den begrenzten Zeitraum der Pandemie die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten" (...), so wie es im Beschluss vom 05.06.2020 zur "Sicherung von Selbstständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig gestalten" festgehalten wurde.
Diese Entschließung ist ein deutliches Signal der Länder an die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung des geplanten Konjunkturpakets angemessen auf die Arbeits- und Lebensrealität der Solo-Selbständigen, Freischaffenden, Künstler*innen und Kunstschaffenden in Deutschland einzugehen. Wir verstehen darunter 1.180,00 € pro Monat als Lebenshaltungskosten für den Zeitraum der Pandemie und ihrer Folgen.
Die Betriebsausgaben beim Soforthilfeprogramm des Bundes bereiten vielen Antragsteller*innen Kopfzerbrechen. Wir fordern eine bundesweit klare Regelung, welche Betriebsausgaben von der Soforthilfe abgerechnet werden dürfen. Auch eine Verlängerung der Soforthilfe ist notwendig.
Wir würden uns sehr freuen, Sie zu diesem Termin begrüßen zu dürfen.
Ihre
Ina Stock, Vorsitzende VAM - NRW
Cornelia Sokoll, Vorsitzende Deutscher Tonkünstler-Verband NRW
Ulrike Neukamm, Pressesprecherin VAM - Bund

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