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Ausdrückliches Verbot - neue Regierungserklärung (96) formuliert eindeutig

Zur Tätigkeitsfrage in Musikschulen (desweiteren keine Unterscheidung, ob in privaten oder öffentlichen) gibt es nun eine eindeutige Ansage, nämlich ein konkret ausgesprochenes Verbot von Zusammenkünfen ebenda. Es werden keine Angaben zu Mindestpersonenzahlen gegeben, somit stellt das Verbot ein umfassendes dar.

In der gesamten Erklärung vom heutigen Tag, dem 16.3.20, folgt die Bundesregierung in ihrer Rigorosität den Beschlüssen, die gestern schon Österreich schloss.

Im Link finden Sie dioe gesamten Punkte:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressemitteilungen/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

 

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