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Außerordentliche Bundesdelegierten-Versammlung

Am 25. Juni fand  in Form einer Zoom-Konferenz die von einigen Landesverbänden beantragte außerordentliche Bundesdelegiertenversammlung zur Satzungsänderung statt. 60 Delegierte hatten bereits im Vorfeld schriftlich abgestimmt ( gem. § 5.2 des GesRuaCOVBekG vom27.03.2020), nahmen aber teilweise trotzdem an der Videokonferenz teil. Aus NRW nahmen als satzungsgemäße und gewählte Delegierte der geschäftsführende Vorstand und Herr Enste teil. Die übrigen verhinderten Delegierten hatten eine Stimmübertragung abgegeben. Vom Präsidium waren der Präsident, Herr Cornelius Hauptmann (zur Begrüßung), Fau Dr. Adelheid Krause-Pichler, Herr Wilhelm Mixa und Herr Edmund Wächter als Teilnehmer anwesend. Frau Dr. Uta Freudenberg (Delegierte und Vorstand aus NRW) wurde zur Protokollantin bestimmt (Das Protokoll liegt seit dem 29.6.21 der Bundesgeschäftsstelle vor).

Leider konnte wegen unzureichender Vorbereitung durch die Verantwortlichen und Organisatoren die eigentliche Sache weder erörtert, noch darüber abgestimmt werden. Ebenso wurden in Teilbereichen fehlerhafte Stimmzettel bemängelt, die letztlich zur Ungültigkeit der gesamten Wahl führen könnten. Die Konferenz war nicht in der Lage, über eingegangene Anträge zur Tages- und  Geschäftsordnung oder über die Zulassung von Gästen abzustimmen, da das entsprechende Abstimmungsmodul nicht bereitgestellt war und bei einer live-Abstimmung die richtige Bewertung von Stimmübertragung nicht gewährleistet werden konnte.  Da in der eigentlichen Sache keine Erörterung möglich war, erzielte die Versammlung gegen Ende - etwa 20.55 Uhr - Einvernehmen, an das Präsidium zu appellieren, das Thema Satzungs- und Strukturreform in einer einzuberufenden Arbeitsgruppe zu erörtern und weiterzuentwickeln. 

Aus Sicht der im Vorfeld stattgefundenen Online-Arbeitsgruppen und der Antrag stellenden Landesverbände besteht zu folgenden Schlüsselthemen dringender Handlungsbedarf: Interessenausgleich zwischen unterschiedlich starken 16 Landesverbänden als einzige satzungsgemäße Mitglieder, Transparenz, Rolle der Länderkonferenz und seiner Sprecher/-in und Stimmgewichtung zwischen Präsidium und Länderdelegierten in der Bundesdelegiertenkonferenz.

Nachtrag: Zwischenzeitlich hat sich das Präsidium entschlossen, für Mittwoch, dem 15. August 20.00 Uhr, zu einer Fortsetzung der Konferenz einzuladen. De Apell der Konferenz fand bisher keine Beachtung.

ug.

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Nordrhein-Westfalen