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Bekenntnis zu Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes

Der Vorstand des DTKV NRW hat sich entschlossen folgende Erklärung zu veröffentlichen:

Die Geschichte der Musik lehrt, dass sie keine nationalen und kulturellen Grenzen dulden darf. Musik lebt von kultureller Vielfalt und kann sich nur in ständiger Auseinandersetzung und im lebendigen Austausch mit anderen Ländern und Kulturen entfalten. Als großer Verband aller Musikberufe, dessen Mitglieder unterschiedlichster nationaler Herkunft sind, ist der DTKV ein wichtiger Teil des kulturellen Lebens in Deutschland. Der DTKV bekennt sich ausdrücklich zur Freiheit und Vielfalt von Kunst und Kultur im Sinne des Grundgesetzes.

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ (GG Art. 5 Abs. 3)

Begründung

Um dem zunehmenden Einfluss von politischen Kräften und Strömungen, die völkisches und faschistisches Gedankengut in der Gesellschaft verbreiten, entgegenzutreten, ist ein klares Bekenntnis zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt dringend geboten.

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DTKV-Landesverband
Nordrhein-Westfalen