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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales informiert

Unter der Emailadresse: schutzimpfung@mags.nrw.de können BürgerInnen Fragen formulieren, die sie bezüglich der Impfungen und Impfstrategien haben. Für den DTKV stellte sich nach den jüngsten Schutzverordnungs-Erweiterungen konkret die Frage, wer denn nun wirklich in der Priorisierungslieste aufsteigt und wie das ganze Procedere dann aussehen mag.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW antwortete heute, nach über einer Woche, auf diese schriftliche Anfrage immerhin:

»Nach der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung, die am 24.02.2021 in Kraft getreten ist, können Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, mit hoher Priorität geimpft werden. Dies bedeutet eine Höherstufung von der Impf-Reihenfolge von der Gruppe 3 („erhöhte Priorität“) in die Gruppe 2 („hohe Priorität“). Dies soll eine zügige und sichere Umsetzung der Öffnungsstrategien der Länder im Hinblick auf die Kinderbetreuungseinrichtungen und Grund-, Sonder- und Förderschulen ermöglichen.

Auf diese priorisierte Behandlung verständigten sich Bund und Länder auf der Gesundheitsministerkonferenz am 22.02.2021. Entsprechend hat der Bundesgesundheitsminister die Coronavirus-Impfverordnung angepasst.«

Das ist deutlich nicht nur festes Lehrpersonal in der Formulierung, nur noch einmal klar gesagt! Man wundert sich indes über die für den 15.3.21 anberaumte Öffnung auch der Stufen ab 5. Klasse und fragt sich, warum weiterführende Schulen in der Aufzählung oben fehlen, oder eben auch Musikschulen.

Dennoch, auch das Ministerium verweist darauf, dass diese Aussagen nicht rechtsverbindlich sind:

»Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die gegebenenfalls erforderliche individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt.«

Es bleibt also nach wie vor einiges fragwürdig, nur, ob und wann Antworten kommen werden? The answer is blowing in the wind.

Einen Frage-Antwort-Katalog der Staatskanzlei zu allen möglichen Fragen, Regelungen, Auswirkungen etc. findet sich unter:

https://wwww.mags.nrw/coronavirus

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