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Hilfestellungen zu Corona des DTKV-NRW 29.06.2020

Wir sind ständig bemüht, unsere Mitglieder über den aktuellen Stand zur Corona- Pandemie zu informieren. Wir freuen uns über Rückmeldungen und Fallbeispiele, die wir dann als Verband mit den zuständigen Stellen kommunizieren können.
 

Coronaschutzverordnung:

Seit dem 15.06.2020 gilt eine überarbeitete Coronaschutzverordnung mit weiteren Präzisierungen. (Siehe §5)
Die Corona Schutzverordnung vom 20.06.2020 der Landesregierung zum Nachlesen:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-19_fassung_coronaschvo_ab_20.06.2020_lesefassung.pdf

Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW Stand 15.06.2020 :

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-10_anlage_zur_coronaschvo_ab_15.06.2020.pdf

 

Da die Landesregierung die Coronaschutzverordnung laufend ändert, kann es vorkommen, das der oben angeführte Link nicht mehr funktioniert. Sie können den Link zur gültigen Version der Coronaschutzverordnung unten im Text der Ministeriumsseite: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus finden.

 

Eine Hilfestellung zur Risikoabschätzung mit Gedanken zum Musik-Unterricht hinsichtlich Corona stellt die Hochschule für Musik Freiburg bereit:

https://www.mh-freiburg.de/hochschule/covid-19-corona/risikoeinschaetzung/

 

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Finanzielle Hilfestellungen für Kulturschaffende:
 

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen
(Für Juni bis August 2020)

Heute 29.06.2020 noch nicht beantragbar. Ich empfehle den Fortgang regelmäßig auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums NRW zu beobachten.

Die Überbrückungshilfe soll auch Freiberuflern und Solo-Selbständigen zur Verfügung stehen und soll in NRW einen Zuschuss zu Lebenshaltungskosten bis zu 1.000 Euro beinhalten.
Folgender Link führ zur Homepage des Wirtschaftsministeriums NRW mit vorläufigen Eckdaten.

https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe

Informationstext des Landesmusikrats zur Überbrückungshilfe:
https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/wirtschaftsministerium-nrw-ergaenzt-bundesprogramm-um-hilfen-fuer-lebenshaltungskosten-fuer-soloselb/


www.wirtschaft.nrw coronavirus-informationen-ansprechpartner

weitere Informationen des Wirtschaftsministeriums NRW:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

 

Weiterhin letzte Hilfe:
Antrag auf Grundsicherungbei der Bundesagentur für Arbeit:
 https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

 

NRW-Soforthilfe

(Bitte beachten Sie: Der Programmzeitraum ist abgelaufen. Es sind keine Anträge für die NRW Soforthilfe 2020 mehr möglich!)

Hilfe zur Abrechnung der Betriebskosten für Künstler und Künstlerinnen vom Kulturrat NRW (welche Betriebskosten können Künstlerinnen und Künstler in der "NRW Soforthilfe 2020" einbringen?)


Hilfe zur Abrechnung der Betriebskosten für Künstler und Künstlerinnen vom Kulturrat NRW
 

Bitte beachten Sie: Der Programmzeitraum ist abgelaufen. Es sind keine Anträge für die NRW Soforthilfe 2020 mehr möglich!
Informationen zu Wer, Wie antragsberechtigt war gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW:

https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm


Stellungnahme des Kulturrats NRW 5.6.2020:

https://www.kulturrat-nrw.de/mitglieder-informationen-05-06-2020-rundbrief-nr-21/

 

Weiterhin gilt auch noch:  Wir verweisen hier auf die Homepage des Ministeriums für Kultur und Wissendschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, wo sie weitere Informationen (Corona-Soforthilfe der Bundesregierung für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen, Grundsicherung, etc. ) erhalten.

https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm


Direkte Links zu den Antragsseiten:
Corona-Soforthilfe der Bundesregierung für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen
: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

 

Hinweis auf das Beratungsangebot des Kulturrates

Als eine weitere Hilfestellung für von der Krise betroffene Kulturaschaffende startete am 21.04.2020 das Beratungsangebot des Kulturrates über die Hilfsmöglichkeiten in der Corona-Krise.
Hier liefern wir Ihnen den entsprechenden Link:

 

https://www.kulturrat-nrw.de/start-der-corona-kultur-sprechstunde/

 

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Thema privater Musikunterricht:

Informationen zum privaten Musikuntericht:

Im Nachgang der Corona Schutzverordnung vom 16.04.2020 der Landesregierung hatten wir eine Meldung veröffentlicht, nach der privater Einzelunterricht in privaten Räumen möglich sei. Dieser galt nicht pauschal für ganz NRW, so dass er wieder gelöscht werden musste.
Inzwischen gibt es eine schriftliche Antwort der Stabsstelle „Corona MAGS“ im Ministerium  für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf eine diesbezügliche Anfrage des DTKV-NRW.

Mitglieder können diese im internen Bereich der Homepage nachlesen:

Antwortschreiben "Corona MAGS" an die Geschäftsstelle des DTKV-NRW

Der DTKV-NRW rät seinen Mitgliedern aber auf jeden Fall, ihre persönlichen Fälle bei den für sie zuständigen kommunalen Behörden (Gesundheitsamt/ Ordnungsamt) zu klären, da es sowohl Unterschiede bei der Auslegung der Verordnung bei den einzelnen Kommunen geben kann, als auch die konkreten Fälle der einzelnen Unterrichtsgegebenheiten zu vielfältig sind, um hier allgemeine Aussagen treffen zu können.

 

Eine Hilfestellung zur Risikoabschätzung mit Gedanken zum Musik-Unterricht hinsichtlich Corona stellt die Hochschule für Musik Freiburg bereit:

https://www.mh-freiburg.de/hochschule/covid-19-corona/risikoeinschaetzung/

 

 

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Rechtliche Fragen zu Corona

Für Mitglieder des DTKV-NRW steht im internen Bereich der Homepage ein Dokument zur Verfügung, dass einige Antworten zu rechtlichen Fragen bereit hält, dass uns vom DTKV Bundesverband zur Verfügung gestellt wurde.

Themen: Online-Unterricht - Rückforderungen - Sonderkündigungsrecht - Absagen von Konzerten und Engagements - Online-Streaming-Portale (DSGVO)

Rechtsfragen beantwortet von der Rechtsberatung des DTKV-Bundesverbandes

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