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Kulturfonds Energie des Bundes

Antragsberechtigt: öffentliche und private Kultureinrichtungen. Dazu Kulturveranstaltende, die Tickets verkaufen und die nicht in Kulturort veranstalten. (Soll Doppelförderung ausschließen.) Kultureinrichtungen nur als inländische, die kulturelle Zwecke verfolgen. Auch soziokulturelle Zentren, Musikschulen und Bibliotheken sind antragsberechtigt.

Nicht antragsberechtigt Ateliers, Ausbildungsstätten wie Hochschulen, Freilichtbühnen, religiöse Einrichtungen, Jahrmärkte, Volksfeste, Familienfeiern.

Laufzeit: Der Fonds beginnt rückwirkend ab 1.1.23 bis 30.4.24 in fünf Tranchen. Die Antragstellung muss sich auf eine Tranche beziehen.

Fördergegenstand: Netzbezogene Energien Strom, Gast und Fernwärme, nicht Pellets und Öl. Zu Öl gibt es auf der Plattform eine Abfrage, die den Geldgebern Bedarf signalisiert.

Bagatellgrenze 500 Euro. Beträge können während einer Tranche hingweg gesammelt werden. Begatellgrenze für die Veranstalter 190 Euro. Fördergrenze ist 50 Prozent des Miet- und Nebenkostenbetrags für die Veranstaltung.

Berechnungsbeispiel

Kultureinrichtungen: Betrag der aktuellen Energiekosten als Beispiel

40 Ct bei 100.000 Kwh

Faktor 0,8 ergibt 32.000 Euro

Ehemaliger Preis 15 Ct. Bei 100.000 Kwh gleich 15.000 Euro

Ergibt Differenz von 17.000 Euro

Eine private Einrichtung bekommt das mit 0,8 multipliziert, ein Staatstheater mit 0,5. Ergibt Förderbetrag 2.125 pro Quartal für öffentliche Einrichtung, 3.400 Euro pro Quartal für private.

Im Falle von Veranstalter gibt es einen Pauschalbetrag pro Veranstaltungstag je nach Saalgröße zwischen 190 Euro und 3.700 Euro.

Plattform

Leo Irudayam stellt die Plattform vor. Ist analog zu Sonderfonds Kulturveranstaltungen gehalten. Wer schon antragsberechtigt war, muss Antragsberechtigung nicht neu nachweisen. Wer neu ist, muss Konto auf Landing Page einrichten.

Fragen zur Antragsberechtigung und Procedere:

Was ist mit religiösen und wissenschaftlichen Einrichtungen, die Archive unterhalten? Sind nicht antragsberechtigt. Kulturstiftungen, die eigene Konzerte veranstalten? Wenn der Ort kein Ort für kulturelle Zwecke ist, sind die Stiftungen antragsberechtigt. Wie können Clubs und Festivals ihren kulturellen Zweck nachweisen? Durch ihr Programm. Proberäume, Produktionsräume sind ausgeschlossen. (Frau First, BKM: Weil sie nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Länder haben dazu eigene Programme.) Zimmermann: Keine Künstlerförderung des Programms, doch einige Länder haben Härtefallregelungen.

Was ist bei jährlichen Energiekostenabrechnungen? Durchschnittswert, Vergleichsmonat wird durch Zwölfteilung ermittelt.

Sammelanträge müssen innerhalb eines Bundeslandes gestellt werden.

Was ist mit Einrichtungen, die aus mehreren kleinen bestehen? Der Kulturort direkt stellt den Antrag, auch dann, wenn er eine Art Filiale einer städtischen Einrichtung ist. Vielleicht wird das noch geändert. Die einzelnen Kulturorte müssen natürlich ihren Bedarf ausweisen können.

Warum keine Outdoor-Festivals? Bei mobiler Stromversorgung sind Vergleichszahlen kaum möglich, deshalb ausgeschlossen.

Eine Spielstätte verbraucht Energie auch an Nichtspieltagen. Konzerthaus ist für das gesamte Quartal antragsberechtigt. Nur bei Veranstaltern ist es ausschließlich der Tag der Veranstaltung. Kulturveranstaltungen werden nicht unterschieden, ob sie fremdbespielt werden oder selbst veranstalten.

Sind Tanzschulen antragsberechtigt? Nein, weil Sport überwiegt.

Volkshochschulen nein, Musikschulen ja.

Anträge können immer rückwirkend gestellt werden, aber nicht mehr als ein Quartal zurück, da es Härtefallhilfen sind.

Wie schnell kann ich mit meinem Geld rechnen? Hängt von Aufkommen ab. Sechs Wochen vermutlich.

Wie weise ich Kosten nach, wenn meine Spielstätte Teil einer größeren Einrichtung ist und keine eigene Abrechnung erhält? Dann sollte als Veranstalter pro Veranstaltung beantragt werden. Entscheidend ist aber, dass es einen Mietvertrag mit dem Veranstalter gibt.

Weitere Informationen unter:

www.kulturfonds-energie.de.
Hotline Telefon: 0800 6645685, E-Mail: Hier.

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Nordrhein-Westfalen