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Kurzfristige Regelung der Schulsituation 12.4.-19.4.21

Neue Regelung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens

Rekativ kurzfristig hat die Kultusministerkonferenz am 8.4.21 beschlossen, den Schulbetrieb für eine weitere Woche (vom 12.4.-19.4.21)  nicht in Präsenz stattfinden zu lassen. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Abschlussjahrgänge, die in Prüfungssituationen stecken.

Da in dem Beschluss deutlich steht "gilt für alle Schulformen", halten sich auch Musikschulen an diese Vorgabe.

Wie es in der Folge weiter gehen wird, bleibt bei steigenden Inzidenzien offen. Zunächst war als Begründung geliefert worden, dass nicht ausreichend Tests zur Verfügung gestellt werden konnten, um dem Beschluss des zweimaligen Testens aller Schüler:Innen pro Woche nachkommen zu können. Da die Auslieferung in der Zwischenzeit aber wohl stattgefunden hat, bleibt es spannend, in welcher Form der Schulbetrieb dann weiter gestaltet wird.

Vielleicht wird es in der Zukunft auch für den Unterricht an Musikschulen Testpflichten7-möglichkeiten geben, die dann zumindest Präsentzunterrichte wieder möglich machen würden? Wenn alle Schüler:Innen eh zwei Mal in der Woche getestet werden und das Lehrpersonal geimpft ist, welche Hürden stünden dann noch im Weg?

 

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