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Lockerungen der Corona-Regeln ab dem 22.2.21

Lockerungen der Corona-Regeln ab dem 22.2.21 auch für die Musikschul(angebote)

 

Um Fragen vorzubeugen, was denn nun für die Musikschulen gelten wird ab dem kommenden Montag und seinen Lockerungen:

»Ab dem 22. Februar gilt:

Der musikalische Unterricht in Präsenz ist ebenfalls wieder zulässig, wenn er in die Angebote der Kindertagesbetreuung oder Schulen der Primarstufe integriert ist oder in Kooperation mit diesen ausschließlich für die in den Einrichtungen gebildeten festen Gruppen von Kindern einer Schule oder eines Betreuungsangebots angeboten wird. (JeKits)

Dabei sind möglichst große Räumlichkeiten sowie die Möglichkeit von Hybrid- und Wechselunterricht soweit wie möglich zu nutzen.«

Einzelunterricht für Kinder im Alter über der 4. Grundschulklasse liegend ist im privaten Bereich demnach noch NICHT erlaubt.

(Quelle: https://www.land.nrw/.../wichtige-fragen-und-antworten... )

abgerufen am 20.2.21, 16.15 Uhr

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Nordrhein-Westfalen