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Positionspapier des DTKV-NRW

Positionspapier des DTKV NRW e.V.


Der DTKV ist der Verband, der die Interessen von

  • selbständigen Musikern und Musikerinnen,
  • selbständigen Lehrkräften des gesamten musikpädagogischen Spektrums,
  • den Mitgliedern freier Ensembles,
  • Bands und freien Ensembles,
  • Chören und Orchestern in freier Trägerschaft,
  • musikpädagogischen Einrichtungen, die mit selbständigen Pädagogen und
  • Pädagoginnen arbeiten,

vertritt.


Hierzu kooperiert er mit dem Landesmusikrat NRW, den Hochschulen, anderen
kooperationswilligen Verbänden sowie den Fachgewerkschaften.

Studien belegen inzwischen, dass etwa 30% des musikalisch kulturellen Angebots von
Angehörigen der genannten Berufsgruppen geleistet wird. Vergleichsumfragen bestätigen
alte Statistiken (Jugend musiziert), dass insbesondere abseits der kulturellen Zentren die
künstlerische Nachwuchsarbeit für Chöre und Orchester im Laienbereich zu einem großen,
teilweise mehr als 50%igen Anteil von freiberuflich Pädagoginnen und Pädagogen geleistet
wird.

Dies geschieht zum Teil in prekären Einkommens- und Beschäftigungsverhältnissen, die
eine voraussichtliche Altersarmut vorbereiten.

Der DTKV NRW fordert, dass eine gesetzliche Neuregelung des nordrhein-westfälischen
Kulturangebotes im Rahmen des geplanten Kulturgesetzbuches Nordrhein-Westfalen
(KuGeBu) dem Rechnung trägt.


Hierzu gehören

  • Sicherung von Qualitätsstandards auch im Bereich der freien Angebote und
  • selbständigen Pädagoginnen und Pädagogen.
  • wirtschaftliche Absicherung der freien Kulturangebote u.U. auch mit finanziellen
  • Mitteln.
  • Sicherung der Möglichkeit der Berücksichtigung von freiberuflich Tätigen bei der
  • Vergabe von lukrativen Bildungs- und Kulturprojekten.
  • Sicherung eines finanziellen Existenzminimums durch adäquate Rahmenregelungen
    • nicht nur beim Mindestlohn wie
      - geeignete zeitliche Zumessungen von Anrechnungszeiten in der Projektarbeit,
      - Verhinderung von Scheinselbständigkeit,
      - Honoraruntergrenzen im professionellen Bereich,
      - Möglichkeit der wirtschaftlichen Förderung aller institutionellen Angebote mit
      gemeinnütziger Basis unabhängig von der Trägerschaft der Angebote.

Der Entwurf des Kulturgesetzbuchs (KuGeBu) wird auf diese Anforderungen sorgfältig
durch den DTKV NRW gfls. auch öffentlichkeitswirksam überprüft werden. Dazu erwartet
der DTKV eine angemessene Transparenz bei der Entwicklung des Entwurfs vor der
Abstimmung im Landtag, die über die einmalige Vorlage zur Stellungnahme des ersten
Vorentwurfs hinausgeht.

24. April 2021

gez.
Der erw. Landesvorstand des DTKV NRW e.V.

(Positionspapier als PDF)

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Nordrhein-Westfalen