Zum Hauptinhalt springen

Präzisierung der seit dem 19.4.21 geltenden Coronaschutzverordung

Die seit dem 19.4.21 geltende ergänzte Coronaschutzverordnung bietet keine Neuerungen in den Formulierungen zu "außerschulischen Bildungsangeboten" im Paragraph 7. Allerdings liegt dem LVdM laut eigener Homepage ein Schreiben des Ministeriums für für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor, in dem der Sachverhalt dahingehend präzisiert wird, dass: „Vorschulkinder auch jetzt schon in Präsenz unterrichtet werden dürfen.“ In einer nächsten Änderung der Coronaschutzverordnung soll dies in den Verordnungs-Text übernommen werden. Die neue Verordnung gilt voraussichtlich bis zum 26.4.21 und kann hier nachgelesen werden:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210416_coronaschvo_ab_19.04.2021_lesefassung.pdf

Link abgerufen am 21.4.21, 11.45 Uhr

Selbstverständlich gilt wie immer die Nachfrage in den Kommunen für besondere Fragestellungen.

Ebenso gilt, dass die oben und in der Verordnung genannten Regelungen außer Kraft gesetzt sind, sollte die ab einem Inzidenzwert von 200 beschlossene "Notbremse" zum Einsatz kommen.

Mitglied werden
 

DTKV-Landesverband
Nordrhein-Westfalen