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Rundbrief des DTKV-NRW

Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (NRW) hat die CoronaSchVO vom 30. Oktober geändert. Ab dem 5. November ist Musikunterricht sowohl in Musikschulen als auch als Privatunterricht erlaubt (§ 7 Abs. 1). Digitale Formate sind ebenfalls zulässig.
Unser dringender Rat lautet nach wie vor, sich über die Bestimmung vor Ort beim zuständigen Ordnungsamt zu informieren.

Unser Protest (im Verbund mit den anderen Musikverbänden) gegen die ursprüngliche Regelung (kein Unterricht an Musikschulen) hat sich also gelohnt.
Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre/eure vielfältige Unterstützung - sei es durch das Angebot, im Interesse Aller gegen die Zuordnung des Musikunterrichts zum Freizeitbereich individuell zu klagen, sei es durch Weiterleitung der aktuellsten Informationen. Auch Ihre/eure Berichte und Anfragen haben uns weitergeholfen, die Interessen unserer Mitglieder angemessen zu vertreten.
Bleiben Sie/bleibt gesund!
LG

Ihr DTKV Vorstand NRW

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DTKV-Landesverband
Nordrhein-Westfalen