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Stellungnahme des DTKV NRW zur Lage der Musiker

Nachdem das vorbildliche Sonderförderprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Kulturschaffende am 14.04.2020 ausgeschöpft und damit ausgelaufen war, verweist das Land nun auf die beiden vom Bund bereitgestellten Formen der Unterstützung: die Corona-Soforthilfe der Bundesregierung für Soloselbständige und kleine Unternehmen und die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II).

Für freiberufliche Musiker*innen sind jedoch beide Fördermaßnahmen ungeeignet und unbefriedigend. Die Corona-Soforthilfe zielt auf die Überbrückung von Liquiditätsengpässen (Betriebskosten), die bei vielen Musik*innen gar nicht das Problem sind: eine Sängerin braucht für den ‚Betrieb‘ ihrer Stimme kein Studio (Miete), sondern schlicht und einfach die Sicherung ihres Lebensunterhalts. Die Grundsicherung gilt an sich für Arbeitslose, die ‚arbeitssuchend‘ sind; indem sie vorübergehend auf Kulturschaffende ausgedehnt wird, geht sie ebenfalls an der spezifischen Situation von soloselbstständigen Musiker*innen vorbei.

Da sich angesichts der Unzulänglichkeit dieser Fördermaßnahmen die Lage der Kulturschaffenden weiter zu verschlechtern droht, hat die Kulturministerkonferenz der Länder sich nun an den Bund gewandt, um ein besonderes Programm von Bundeshilfen für den Kulturbereich auf den Weg zu bringen. In NRW hat der Landeskulturrat einen entsprechenden Appell an die Landes- und Bundesregierung gerichtet und insbesondere vom Bund gefordert, die bisherige Fixierung auf das ‚Sozialpaket‘ der Grundsicherung aufzugeben und stattdessen ein angemessenes ‚Künstlerpaket‘ in Angriff zu nehmen.

Als Interessensvertretung der Musiker*innen in NRW unterstützt der DTKV NRW diese Forderung des Landesmusikrates mit allem Nachdruck.

 

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Nordrhein-Westfalen