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Zu arm für die Grundrente

Auf seiner Homepage titelt der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler "Zu arm für die Grundrente" und verweist zum einen auf einen Appell  (zur Pressemitteilung hier lang) , der als Pressemitteilung verfasst ist und Grundlage bietet dem - zum anderen - Aufruf zum Unterzeichnen desselben.

»„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative.
Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden dies absehbar nicht erreichen!

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert in seiner Stellungnahme diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.« (so der Wortlaut auf der Seite des BBK.

Wer sich mit seiner Unterzeichnung an dem Appell beteiligen möchte, findet die Möglichkeit dazu unter diesem Link:

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/soziale-sicherung/altersvorsorge/mitunterzeichnung-appell/

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Nordrhein-Westfalen