Wichtige Mitteilung zum Herrenbergurteil
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
gestern am 30.01.2025 hat der Bundestag Änderungen des Vierten Sozialgesetzbuches beschlossen. Damit gilt bis zum 31. Dezember 2026 eine Übergangsregelung für Honorarkräfte, bis die Frage endgültig gesetzlich geklärt ist, unter welchen Bedingungen Honorarverträge als selbständige Tätigkeit oder als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzustufen sind. Der Bundestagsbeschluss als solcher ist noch nicht veröffentlicht. Aber der Beschluss des Rechtsausschusses vom 29.01.2025, dem der Bundestagsbeschluss folgt, ist als PDF greifbar: Drucksache 20/14744 (einfach auf Google eingeben, es erscheint sofort der Link, in der Drucksache dann zu Art. 6a auf S. 18 gehen).
Liebe Grüße
Cornelia Sokoll
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Veröffentlichung
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