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DTKV NRW - Leistungen

Unsere Sonderkonditionen bei der GEMA

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte ihrer Mitglieder. Die GEMA schützt das geistige Eigentum von Musikschaffenden und sorgt dafür, dass sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. Für die Lizenzierung von Tonträgern, die Anmeldung von Rundfunk- und Online-Nutzungen oder die Aufführung von Live-Musik bei öffentlichen Aufführungen von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem sogenannten "Weltrepertoire" der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet.

Der DTKV hat mit der GEMA eine Rahmenvereinbarung getroffen, die für die Mitglieder des DTKV Sondervergütungssätze für folgende Veranstaltungen festlegt: Konzerte der ernsten Musik, die ausschließlich pädagogischen Zwecken dienen, Schülerkonzerte, Lehrerkonzerte, Konzerte der Regionalverbände, Preisträgerkonzerte, etc.
Sämtliche öffentlichen Veranstaltungen müssen bei der örtlichen GEMA Vertretung angemeldet werden.

Mehr zur GEMA erfahren Sie hier.

Mehr zur Diskussion der GEMA Gebührenerhöhung erfahren Sie hier.

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Nordrhein-Westfalen