DTKV NRW - Landesgeschäftsstelle
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Der Bundesverband hat an alle Landesverbände eine „Petition zur Sicherung der Selbstständigkeit im Bildungsbereich“ (Nr. 174929) verschickt und darum gebeten, sie zu unterschreiben. Der Landesvorstand des DTKV NRW distanziert sich ausdrücklich von diesem Vorgehen sowie von Geist und Inhalt der Petition.
Auch wenn der Petent offiziell nicht zeichnet, geht aus internen Papieren hervor, dass Martin Behm (LV Brandenburg) der Initiator ist, den wir hiermit auffordern, die Petition unverzüglich zurückzuziehen. Durch ebenso unsachgemäße pauschalisierte wie gegenstandslose Behauptungen hat die Petition zu Unsicherheit und Angst bei den Mitgliedern des DTKV und in anderen Verbänden geführt. Zudem untergräbt sie die gemeinsamen Anstrengungen von bdfm, VdM und DTKV zusammen mit verdi, den Bereich der musikalischen Bildung zu stärken.
Zu den einzelnen Punkten der Petition stellen wir Folgendes klar.
1. Die Freiberuflichkeit ist nicht gefährdet, sondern für Künstler gerade durch das Künstlersozialversicherungsgesetz und durch § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI für selbständige Lehrkräfte gewährleistet.
2. Ein Kriterienkatalog gleichsam als Abzählreim, mit dem man Abhängigkeit oder Selbständigkeit ausrechnen könnte, ist aufgrund der Vielfältigkeit der denkbaren Vertragsverhältnisse nicht umsetzbar.
3. Das Recht auf berufliche Selbstbestimmung ist grundgesetzlich verbrieft. Dies in Frage zu stellen ist unseriös.
4. Schnellprüfungen gewährleisten keine fundierten Entscheidungen.
5. Ein Schutz vor ruinösen Nachforderungen ist schon jetzt rechtlich durch § 76 Abs. 2 SGB IV und gegebenenfalls die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach §§ 86a Abs. 3, 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG gewährleistet.
Abgesehen davon, dass somit sämtliche Forderungen der Petition unbegründet sind, ist es verwunderlich, dass der entscheidende Punkt zum Thema freiberuflicher Tätigkeit fehlt, nämlich die Forderung nach angemessenen Honoraren. Wir halten ferner fest, dass allein in NRW rund 60 Kommunale Musikschulen bereits auf 90% Festanstellung umgestellt haben und sich viele DTKV-Mitglieder über ihre neue Festanstellung mit sozialer Absicherung freuen. Das darf nicht wieder in Frage gestellt werden.
Auch nach Herrenberg ist es möglich, eine private Musikschule mit angemessen bezahlten Honorarkräften rechtssicher zu betreiben. Der DTKV NRW hat in Kooperation mit dem LV Bayern einen Mustervertrag entworfen, der nach erfolgreicher Prüfung den Inhabern freier Musikschulen zur Verfügung gestellt werden kann.
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