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Deutscher Tonkünstlerverband NRW zur Bundesratsinitiative zur sozialen Absicherung von Soloselbständigen in Kunst und Kultur
Der Bundesrat sollte die soziale Absicherung von Soloselbständigen in Kunst und Kultur stärken
Der Deutsche Tonkünstlerverband NRW begrüßt die im Bundesrat eingebrachte Initiative zur Verbesserung der sozialen Absicherung von Soloselbständigen in Kunst und Kultur und appelliert an die Länder, den Vorschlag zu unterstützen.
Professionelle Künstlerinnen und Künstler arbeiten häufig projektbezogen und mit stark schwankenden Einkommen. Zeitweise Auftragsrückgänge oder Einkommensausfälle gehören für viele Soloselbständige zur beruflichen Realität, ohne dass sie ihre künstlerische Tätigkeit aufgeben. Die bestehenden Instrumente der Arbeitslosenversicherung werden dieser besonderen Erwerbssituation nur unzureichend gerecht.
Die Bundesratsinitiative greift einen Vorschlag des Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Daniel Ulber auf. Dieser sieht vor, die Künstlersozialversicherung um eine zusätzliche, beitragsfinanzierte Absicherung gegen erhebliche Einkommenseinbrüche während der aktiven künstlerischen Erwerbstätigkeit zu erweitern. Ziel ist es, professionelle Künstlerinnen und Künstler in wirtschaftlich schwierigen Phasen zu unterstützen und ihnen die Fortsetzung ihrer künstlerischen Arbeit zu ermöglichen.
Die Künstlersozialversicherung hat sich seit Jahrzehnten als tragende Säule der sozialen Sicherung selbständiger Künstlerinnen und Künstler bewährt. Eine Ergänzung um eine Absicherung vorübergehender Einkommensausfälle wäre eine zeitgemäße Weiterentwicklung dieses erfolgreichen Systems und würde den besonderen Erwerbsbiografien in Kunst und Kultur besser Rechnung tragen.
Der Deutsche Tonkünstlerverband NRW unterstützt deshalb die Zielrichtung der Bundesratsinitiative ausdrücklich. Eine leistungsfähige Kulturlandschaft braucht nicht nur künstlerische Freiheit, sondern auch verlässliche soziale Rahmenbedingungen. Wer kulturelle Vielfalt, Innovation und künstlerische Qualität erhalten will, muss dafür sorgen, dass professionelle Künstlerinnen und Künstler wirtschaftliche Krisen überbrücken können, ohne ihre berufliche Existenz aufgeben zu müssen.
Der Deutsche Tonkünstlerverband NRW hofft deshalb auf eine breite Zustimmung des Bundesrates und auf eine zügige Fortsetzung der Beratungen gemeinsam mit Bund, Ländern, der Künstlersozialkasse sowie den Verbänden der Kultur- und Kreativwirtschaft. Eine sorgfältige Ausgestaltung der vorgeschlagenen Regelungen kann dazu beitragen, die soziale Sicherung von Soloselbständigen in Kunst und Kultur dauerhaft zu stärken und die Zukunftsfähigkeit des Kulturstandorts Deutschland zu sichern.

Do, 17. September 2026

Mo, 07. September 2026